Herkunftssprachenunterricht (HSU)

„Der Unterricht in der Herkunftssprache, in der Unterrichtssprache Deutsch sowie in den Fremdsprachen sind keine einander ausschließenden pädagogischen Handlungsfelder, sondern vielmehr einander unterstützende und fördernde Bildungsaufgaben.“

Rahmenplan Herkunftssprachenunterricht

Unterricht in der Herkunftssprache

Herkunftssprachenunterricht ist eine Chance für Kinder mit Migrationshintegrund damit

  • sie mehr über Religion, Kunst, Literatur und Philosophie des Heimatlandes erfahren.
  • sie ihre Berufsaussichten verbessern, denn die 2. Muttersprache ist in Deutschland eine zusätzliche Qualifikation.
  • sie mit Verwandten und Freunden im Ausland kommunizieren können.

Aus diesem Grund bietet die Willi-Graf-Schule Kindern verschiedener Muttersprachen folgenden Herkunftssprachenunterricht an:

Türkisch – Frau Güler

Der Türkischunterricht findet vormittags parallel zum Ethik und Religionsunterricht statt.

Russisch – Frau Demianenko

Der Unterricht findet montags und mittwochs ab 12 Uhr statt.

Arabisch – Frau Fischer

Der Unterricht findet dienstags ab 12 Uhr statt.

Bulgarisch – Herr Kotsev

Der Unterricht findet mittwochs und donnerstags statt.

Häufig gestellte Fragen:

Anmeldung Herkunftssprachenunterricht

Was ist der Herkunftssprachenunterricht?

  • Der HSU ist ein Angebot für SuS von der Grundschule bis zur 10 Klasse. Im Herkunftssprachenunterricht knüpfen SuS mit Migrationshintergrund an bereits erworbene Kompetenzen in einer Familien- oder Herkunftssprache an.

Wird der HSU benotet?

  • Die Leistungsbeurteilung im HSU wird in der der Klassenstufe entsprechenden Form in das Zeugnis aufgenommen. Auf Wunsch der Eltern kann stattdessen eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt werden.

Wo können Eltern Ihre Kinder zum HSU anmelden?

  • Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern an der zuständigen Regelschule.

Können auch Sprachen gemeldet werden, für die im laufenden Schuljahr noch kein Angebot besteht?

  • Es können alle Sprachen gemeldet werden. Sollte eine Sprache aus personellen oder organisatorischen Gründen nicht eingerichtet werden können, wird die Schule von der ADD informiert. Die Eltern sind durch die Schule entsprechend zu informieren.

Welche Unterlagen sind an die ADD zu übersenden?

  • Für jede Sprache ist eine Meldeliste (mit allen voraussichtlich teilnehmenden – bisherige und neue – SuS) zu erstellen und an die ADD zu übersenden.
  • Die Anmeldung der Eltern bleibt in der Schülerakte!

Welche Fristen gelten für die Anmeldung?

  • Die Abgabefrist für den Antrag der Eltern wird im Rundbrief zum HSU Ende Januar mitgeteilt.
  • Die Frist für die Abgabe der Meldelisten durch die Schule wird ebenfalls im Rundbrief mitgeteilt.

Ist eine Nachmeldung möglich?

  • Eine Nachmeldung ist nur möglich beiZuzug nach der Anmeldefrist.
  • Liegt das Verschulden für das Fristversäumnis bei den Eltern ist eine Nachmeldungnicht möglich.

Muss die Anmeldung zum HSU jedes Jahr vorgenommen werden?

  • Zur reibungslosen Organisation müssen die Schulen jedes Jahr alle SuSder ADD melden, welche am Herkunftssprachenunterricht teilnehmen sollen. (Bestätigung weitere Teilnahme oder Neuanmeldung)

Ist eine Abmeldung im laufenden Schuljahr möglich?

  • Gemäß der Verwaltungsvorschrift ist eine Abmeldung nur zum Schuljahresende möglich.

Wie kommen die HSU Lehrkräfte an die Daten der neu angemeldeten Kinder?

  • Nachdem die HSU Kräfte die Teilnehmerlisten von der ADD über die Stammschule erhalten haben, fordern sie die Kontaktdaten (in Kopie) – falls noch nicht vorhanden – aus der Schülerakte bei der Regelschule an.
  • Die Regelschulen teilen den Eltern mit, dass ihr Kind zum HSU Unterricht zugeteilt wurde bzw. den Unterricht weiter besucht.